Gründungen und Domizil: Seit dem 1. Oktober 2026 erfasst das Geldwäschereigesetz Beraterinnen und Berater
Am 1. Oktober hat sich auf Ihrem Pult nichts verändert: dieselben Holdings, dieselben Domizile, dieselben Jahresrechnungen. Aber seit jenem Morgen sieht Sie das Gesetz vielleicht als Berater. Dann müssen Sie bis zum 1. Dezember bei einer Selbstregulierungsorganisation um Anschluss ersuchen, und bis zu ihrem Entscheid dürfen Sie nur im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen arbeiten. Wie viele Ihrer Dossiers bestünden ihre erste Prüfung?
Die kurze Antwort: Seit dem 1. Oktober 2026 sind Sie Beraterin oder Berater, wenn Sie berufsmässig für Kunden an den finanziellen Transaktionen mitwirken, die mit der Gründung nicht operativer Rechtseinheiten in der Schweiz oder beliebiger Rechtseinheiten im Ausland, ihrer Verwaltung, Einlagen und Ausschüttungen oder dem Kauf und Verkauf von Grundstücken zusammenhängen, oder wenn Sie länger als sechs Monate ein Domizil bereitstellen. Beraterinnen und Berater identifizieren jede Kundin und jeden Kunden und die wirtschaftlich berechtigte Person, halten den Zweck der Dienstleistung fest, führen das Dossier, schulen ihr Team und melden Verdachtsfälle. Die erste Frist ist der 1. Dezember; das neue Transparenzregister folgt innert drei bis sechs Monaten. Eine lokale KI, auf Servern in der Schweiz, bei Meow oder bei Ihnen, kann die Dossiers sortieren, die Sie schon führen, damit Ihr Team bei den Lücken beginnt.
Am 30. September 2026 mit dem Gesetz abgeglichen
Sind Sie jetzt Berater?
- 1. Dezember 2026
Schon am 1. Oktober beratend tätig? Ersuchen Sie bis zu diesem Datum eine Selbstregulierungsorganisation um Anschluss. Bis zu ihrem Entscheid dürfen Sie nur im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen arbeiten (GwV, Übergangsbestimmung).
- 20 Kunden
Oder 20 Rechtsvorgänge, 50 000 Franken Bruttoerlös, 5 Millionen Franken Vermögenswerte Dritter oder 2 Millionen Franken Transaktionen pro Kalenderjahr: Schon eine dieser Schwellen macht die Beratung berufsmässig, auch als Nebentätigkeit (GwV, Art. 12f).
- 3 bis 6 Monate
So lange hat eine bestehende Gesellschaft ab dem 1. Oktober 2026 höchstens, um ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem neuen Transparenzregister zu melden, ausser alle stehen schon im Handelsregister. Das oberste Mitglied des leitenden Organs bleibt verantwortlich, auch wenn Sie melden (TJPG, Art. 12 und 51).
So klären Sie Ihre Lage
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Gründungen, Domizile, Verwaltungsratsmandate, Buchhaltung, Zahlungen: Das Gesetz schaut auf die Tätigkeit, nicht auf den Namen Ihrer Firma.
Gründung und Verwaltung zählen bei nicht operativen Rechtseinheiten, Organtätigkeiten für operative sind ausgenommen. Entscheiden Sie jeden Fall und halten Sie die Belege fest.
Mehr als 20 Kunden oder Rechtsvorgänge, 50 000 Franken Bruttoerlös, 5 Millionen Franken Vermögenswerte Dritter oder 2 Millionen Franken Transaktionen pro Jahr machen die Tätigkeit berufsmässig.
Übertragungen von Grundstücken und Gesellschaften unter 5 Millionen Franken, nur über Banken bezahlt, Familien- und Erbsachen, Arbeit im Zusammenhang mit Verfahren, reine Beurkundung.
Dann melden Sie die Beratungstätigkeit bis zum 1. Dezember Ihrer Aufsicht und beraten die bestehenden Kunden weiter, auch bei neuen Aufträgen von ihnen. Sonst ersuchen Sie eine Selbstregulierungsorganisation um Anschluss.
Die Selbstregulierungsorganisation prüft Ihre internen Vorschriften, Ihre Organisation und Ihren Ruf sowie jene der Personen, die die Firma führen und besitzen (GwG, Art. 14).
Wer die Kundin oder der Kunde ist, wer wirtschaftlich berechtigt ist, wozu die Dienstleistung dient, und ein Dossier, dem Dritte folgen können (GwG, Art. 7 und 8b).
Für jede Schweizer Gesellschaft, die Sie verwalten: ihre Frist, die nötigen Angaben und wer sie freigibt.
Alles abgehakt? Das Kit macht daraus Arbeit, die Sie diese Woche beginnen können: sechs Situationen beantwortet, die acht Prüfungen für jedes Kundendossier, die Regeln, um die Dossiers zu sortieren, die Sie schon führen, und einen Plan, um KI daran zu testen. Kit anfordern
Berater oder nicht? Sechs Situationen
Das Kit beantwortet sechs häufige Situationen. Zwei davon:
- Ein Domizil für die Holding eines Kunden, ein Jahr lang
- Erfasst: Adressen oder Räume, die länger als sechs Monate als Domizil oder Sitz bereitgestellt werden (GwG, Art. 2 Abs. 3ter).
- Eine operative Gesellschaft in Zürich gründen
- Nicht auf der Liste: Gründungen zählen bei nicht operativen Rechtseinheiten in der Schweiz und bei allen Rechtseinheiten im Ausland (Art. 2 Abs. 3bis Bst. b).
- Eine Gesellschaft in Luxemburg gründen
- Im Kit
- Vier Holdinggründungen im Jahr
- Im Kit
- Ein Verwaltungsratsmandat in einer operativen Gesellschaft
- Im Kit
- Eine Liegenschaft für 3 Millionen Franken verkauft
- Im Kit
Was schon erfasst war
Die Tätigkeit als Organ einer Sitzgesellschaft war schon Finanzintermediation (GwV, Art. 6). Ist dieselbe Tätigkeit beides, gelten für sie die Bestimmungen für Finanzintermediäre (GwG, Art. 2b).
Wo eine lokale KI hilft
Hunderte Dossiers von Rechtseinheiten, zu sortieren vor den Fristen: Ein lokales Modell liest Registerauszüge, Urkunden und Korrespondenz, schlägt eine Einordnung mit der Seite vor, auf der sie beruht, und listet auf, was fehlt, während eine Person entscheidet. Die Dossiers enthalten Pässe und Beteiligungsketten: Sie bleiben auf Servern in der Schweiz, bei Meow oder bei Ihnen.
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